Zwei Wege führen zu Ihrer Halteverbotszone in Berlin: Entweder Sie organisieren die Genehmigung selbst oder nutzen das
Sorglos-Komplettpaket von Halteverbot123.
Für den Fall, dass Sie selbst die Genehmigung für
eine Halteverbotszone in Berlin in Ihrem Bezirk einholen wollen,
haben wir alle zuständigen Ansprechpartner der
Stadt Berlin in einer Übersicht
nachfolgend für Sie zusammengestellt:
Straßen- und Grünflächenamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Straßenverkehrsbehörde
Goslarer Ufer 39
10589 Berlin
Tel: (030) 9029 / 18251 (Leitung)
Tel: (030) 9029 / 18254, -18256, -18261, -18263, -18156,
-18157
Fax: (030) 9029 / 18269
E-Mail: baustellen@charlottenburg-wilmersdorf.de
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung!
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Straßen- und Grünflächenamt
Friedrichshain-Kreuzberg
Straßenverkehrsbehörde
Petersburger Straße 86-90
10247 Berlin
Tel: (030) 90298 / 2246
Fax: (030) 90298 / 8019
E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.de
Öffnungszeiten: Mo, Di 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr
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Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel: (030) 115
Fax: (030) 90296 / 6419
E-Mail: svb@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr
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Straßen- und Grünflächenamt
Charlottenburg-Wilmersdorf
Straßenverkehrsbehörde
Goslarer Ufer 39
10589 Berlin
Tel: (030) 9029 / 18251 (Leitung)
Tel: (030) 9029 / 18254, -18256, -18261, -18263, -18156,
-18157
Fax: (030) 9029 / 18269
E-Mail: baustellen@charlottenburg-wilmersdorf.de
Öffnungszeiten: Nur nach Terminvereinbarung!
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Straßen- und Grünflächenamt
Friedrichshain-Kreuzberg
Straßenverkehrsbehörde
Petersburger Straße 86-90
10247 Berlin
Tel: (030) 90298 / 2246
Fax: (030) 90298 / 8019
E-Mail: ordnungsamt@ba-fk.de
Öffnungszeiten: Mo, Di 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr
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Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg
Alt-Friedrichsfelde 60
10315 Berlin
Tel: (030) 115
Fax: (030) 90296 / 6419
E-Mail: svb@lichtenberg.berlin.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr
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Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
Schkopauer Ring 2
12681 Berlin
Tel: (030) 90293 / 7620
Fax: (030) 90293 / 7506
E-Mail: sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr Do 14-16 Uhr
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Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Straßenverkehrsbehörde
Karl-Marx-Allee 31
10178 Berlin
Tel.Leitung: (030) 9018 / 22823
Tel: (030) 9018 / 22854, -22856, -22857, -22859, -22861,
-22853, -22868
Fax: k.A.
E-Mail: post@ba-mitte.de
Öffnungszeiten: Keine Informationen verfügbar.
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Straßen- und Grünflächenamt Neukölln
Straßenverkehrsbehörde
Gradestraße 36
12347 Berlin
Tel: (030) 90239 / 4191 und -4193
Tel.-zentral: (030) 90239 / 2181
Fax: (030) 90239 / 3850
E-Mail: svb@bezirksamt-neukoelln.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr und nach telefonischer
Vereinbarung.
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Straßen- und Grünflächenamt Pankow
Straßenverkehrsbehörde
Storkower Straße 97
10405 Berlin
Tel: (030) 90295 / 0
Fax: (030) 90295 / 5428
E-Mail: svb@ba-pankow.berlin.de
Öffnungszeiten: Di 9-12 Uhr
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Straßen- und Grünflächenamt
Reinickendorf Straßenverkehrsbehörde
Lübener Weg 26
13407 Berlin
Tel: (030) 90294 / 2939
Fax: (030) 90294 / 2940
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@reinickendorf.berlin.de
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr 9-12 Uhr und Do 14-18 Uhr
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Straßen- und Grünflächenamt Spandau
Straßenverkehrsbehörde
Ottenbuchtstraße 35
Raum: 120
13599 Berlin
Tel: (030) 90279 / 3387
Fax: (030) 90279 / 2069
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@ba-spandau.berlin.de
Öffnungszeiten: Nur nach telefonischer Vereinbarung.
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Straßen- und Grünflächenamt
Steglitz-Zehlendorf
Straßenverkehrsbehörde
Unter den Eichen 1
12203 Berlin
Tel: (030) 90299 / 4640 bis -4646
Fax: k.A.
Öffnungszeiten: Di und Do 9-12 Uhr und nach telefonischer
Vereinbarung.
E-Mail: svb@ba-sz.berlin.de
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Straßen- und Grünflächenamt
Tempelhof-Schöneberg
Straßenverkehrsbehörde
Großbeerenstraße 2-10
12107 Berlin
Tel: (030) 90277 / 2633
Fax: (030) 90277 / 8527
E-Mail: sv@ba-ts.berlin.de
Öffnungszeiten: Mo, Di 9-12 Uhr und nach Vereinbarung.
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Straßen- und Grünflächenamt
Treptow-Köpenick
Straßenverkehrsbehörde
Neue Krugallee 4
12435 Berlin
Tel: (030) 90297 / 0
Fax: (030) 90297 / 4631
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@ba-tk.berlin.de
Öffnungszeiten: Mo-Fr nach telefonischer Vereinbarung.
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Die Genehmigung für die Aufstellung eines Halteverbots erhalten
Sie von der Straßenverkehrsbehörde Ihres Bezirks.
Für den Fall, dass Sie sich dazu entschieden haben, selbst Ihre
Genehmigung für Ihre Halteverbotszone bei Ihrem Bezirksamt
einzuholen, haben wir alle Straßenverkehrsbehörden (in
einzelnen Fällen auch das Tiefbauamt) der Stadt Berlin hier
für Sie in einer Übersicht zusammengetragen. Bitte denken
Sie aber auch daran, nach Vorlage der Genehmigung für die
Aufstellung der Schilder nach den geltenden Rechtsvorschriften und
gesetzlichen Fristen Sorge zu tragen. Falls Sie das nicht selbst
organisieren wollen, benötigen Sie dafür eine geeignete
Firma, die in Ihrem Auftrag die Schilder termingerecht aufstellt, eine
Skizze zu Ihrem Halteverbot anfertigt und die
Aufstellung protokolliert. Wenn die Arbeiten vor Ort erledigt sind,
müssen die Schilder zeitnah wieder abgeholt werden.
Sobald Sie Ihre Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie
sich gerne für die Aufstellung der Schilder für Ihre
Halteverbotszone an uns wenden. Wir berechnen Ihnen dann nur noch die
Beschilderung selbst. In diesem Fall müssen Sie uns
natürlich die Genehmigung entweder per Fax oder E-Mail zukommen
lassen . Die restlichen Arbeiten erledigen wir dann für Sie.
Natürlich können Sie uns auch beauftragen,
alle Arbeiten für Ihre Halteverbotszone als Komplettpaket
für Sie zu erledigen.
Bei Fragen können Sie sich unverbindlich an uns wenden:
Tel: 030 – 627 35 160