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Verkehrssicherung durch Straßensperrungen und Baustellenabsicherungen

Ein Straßensperrung – verkehrsrechtliche Anordnung für eine sichere Verkehrsführung und zur Vermeidung von Gefahren für Verkehrsteilnehmer

Ein gut ausgebautes Straßennetz ist in unserer heutigen modernen Gesellschaft für die Mobilität im privaten und geschäftlichen Bereich von großer Bedeutung. Straßensperrungen führen deshalb vielfach immer wieder zu Ärger und Verdruss. Vor allem deshalb, wenn Straßen gesperrt werden und Verkehrsstaus oder lange Umwege die Folge sind und Fahrzeiten sich auf ein schwer kalkulierbares Maß verlängern.

Aber es gibt eben vielfache Anlässe, die solche Maßnahmen trotzdem unumgänglich machen. Mit einer Straßensperrung wird ein Bereich einer Verkehrsfläche abgegrenzt, in dem sich Verkehrsteilnehmer nicht aufhalten dürfen. Dabei ist zwischen einer temporären und permanenten Absperrung zu unterscheiden. Grund für eine temporäre Absperrung können Gefahrenbereiche wie etwa Arbeitsstellen, Veranstaltungen oder ein Unfallort sein. Permanente Absperrungen werden dort angebracht, wo Verkehrsflächen dauerhaft nicht befahren werden dürfen oder die Verkehrsführung beeinflusst werden soll. Dies ist beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen der Fall. Gleichzeitig muss hier zwischen einer Vollsperrung oder einer halbseitigen Straßensperrung unterschieden werden.

Straßensperrung nach den gesetzlichen Bestimmungen

Die Absperrung wird verkehrsrechtlich angeordnet und von entsprechenden Fachbetrieben wie Halteverbot123 nach den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt. Gemäß den Richtlinien sind nur Absperreinrichtungen zu verwenden, die auch als solche freigegeben sind. Es dürfen daher keine veralteten, abgeänderten oder selbst hergestellten Systeme genutzt werden. Dies geschieht aus Gründen der Verkehrssicherheit und Einheitlichkeit.

Bei der Absicherung von Arbeitsstellen an Straßen kennt der Gesetzgeber gemäß den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) den Begriff des Regelplanes (auch Regelblatt). Als Verkehrszeichenplan beinhaltet er die Lage und die Auswahl von Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, die zur Sicherung der Arbeitsstelle notwendig sind.

Verkehrssicherung vorschriftsmäßig organisieren

Straßenfeste und -märkte, Veranstaltungen und Events, Baustellen oder Filmaufnahmen sind solche Anlässe, bei denen sich in Abhängigkeit von Ort und Lage die Notwendigkeit ergeben kann, Straßen temporär vollständig oder halbseitig zu sperren. Die rechtzeitige und vorschriftsmäßige Organisation obliegt dem jeweiligen Veranstalter bzw. bei einer Baustellenabsicherung dem Bauherren. Das schließt die zeitgerechte und ordnungsgemäße Beantragung der Sperrung bei den dafür zuständigen kommunalen Behörden genau so ein, wie den fristgerechten Aufbau mit zugelassenen Absperrvorrichtungen sowie deren vollständigen Wiederabbau nach Ablauf der Sperrfrist.

Eine Baustellensicherung ist in diesem Zusammenhang ein besonders häufig anzutreffender Anlaß für eine Straßensperrungen. Bei Baustellen, die in ihrer Lage den öffentlichen Verkehrsraum tangieren, fordert der Gesetzgeber zur Gewährleistung der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer entsprechende Absperrmaßnahmen, die sich jedoch in Art und Zeitdauer grundsätzlich in zwei Gruppen einteilen lassen. Zum einen in eine Sperrung während der gesamten Bauzeit. In der Regel sollte dies aber nur bei absoluter und unvermeidbarer Notwendigkeit ins Kalkül gezogen werden. Deshalb wird in der Regel bereits beginnend bei der Bauvorbereitung von einer Baustellensicherung ausschließlich für Be- und Entladearbeiten an der Baustelle ausgegangen werden.

Selbstverständlich verlangen beide Sperrmaßnahmen grundsätzlich die fristgerechte Beantragung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Das Genehmigungsverfahrens für die Sperrung während der gesamten Bauzeit ist jedoch wesentlich aufwendiger.

Die Beantragung erfordert aber in jedem Falle einiges an rechtlichem Wissen über die geltenden Bestimmungen zu Inhalt, Umfang und Ort der Antragstellung. Nicht vollständige Unterlagen oder eine nicht zutreffende Adressierung führen in der Regel immer zu Zeitverlusten und gefährden so den rechtzeitigen Aufbau der Vollsperrung oder halbseitigen Sperrung zum erforderlichen Zeitpunkt.

Der Regelplan – wichtiges Dokument ohne gesetzlich inhaltliche Vorgaben

Eingeschlossen darin sind auch Kenntnisse über den Regelplan, denn es gibt im eigentlichen Sinne keine Vorschrift, die ihre Anwendung verbindlich vorschreibt. Regelpläne haben weder Verordnungscharakter (wie etwa die StVO), noch können aus ihnen Rückschlüsse auf maßstäbliche Einzelheiten einer Arbeitsstelle gezogen werden. Vielmehr handelt sich hierbei um Skizzen oder Muster als Mittel zur Arbeitserleichterung. Eingereicht werden muss bei der zuständigen Behörde also kein Regelplan, sondern ein Verkehrszeichenplan, der die Arbeitsstelle mit den entsprechenden Absicherungen wiedergibt.

Zum anderen ist die gesamte Organisation einer Verkehrssicherung beginnend von der Beantragung bis hin zur endgültigen Einrichtung der Absperrung oder Baustellensicherung mit nicht unwesentlichem Zeitaufwand verbunden. Zeit, die für andere wichtige Maßnahmen bei der Vorbereitung oder bei der Sicherstellung gemäß dem jeweiligen Anlass dringend gebraucht werden.

Halteverbot123 – Ihr Partner für bundesweite Verkehrssicherungen

Für alle, die sich diesen Aufwand ersparen wollen oder müssen, bietet das Team von Halteverbot123.de einen günstigen Service mit einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis an. Mit unserem Know-How und unseren zuverlässigen Partnern sind wir in der Lage, Straßensperrungen für die Baustellenabsicherung zum Zweck der Be- oder Entladung von Baustellenfahrzeugen oder für andere Anlässe von der Beantragung bis zum vorschriftsmäßigen Aufbau und zeitgerechten Wiederabbau der Absperreinrichtungen zu organisieren.

Sie brauchen sich bei rechtzeitiger Beauftragung nicht um die Vielzahl der notwendigen Maßnahmen zu kümmern und haben, dem jeweiligen Anlass entsprechend, eine ordnungsgemäße Vollsperrung oder halbseitige Sperrung der Straße zur Verfügung. Dies gilt für den privaten Anlass, wie beispielsweise für die eigene Baustellenabsicherung, genau so wie im geschäftlichen Bereich, wie beispielsweise für das Straßenfest, die Veranstaltung oder Event bzw. zur Absicherung von Filmaufnahmen. Und natürlich gehört das Thema Regelplan und die Erstellung von Verkehrszeichenplänen hier mit dazu.

Dafür steht Ihnen unser Preisanfrage Formular zur Verfügung. Senden Sie uns Ihre Anfrage unverbindlich zu und schildern Sie uns genau was Sie brauchen. Wir berechnen Ihren Angaben entsprechend kurzfristig nach dem jeweiligen Aufwand und den zutreffenden kommunalen Kosten den Preis und erstellen Ihnen ein Angebot. Nach Prüfung können Sie im Ergebnis dann Ihre Entscheidung treffen.

Ein TOP Preis-Leistungs-Verhältnis sichern wir auf jeden Fall bereits jetzt zu. Haben Sie hierzu noch Fragen? Zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.