Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde in Köln

Das Amt für öffentliche Ordnung in Köln erteilt die Ausnahmenehmigung zum Einrichten von Haltverbotszonen

Amt für öffentliche Ordnung (Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
 

Kontakt:
Telefon: 0221 / 221 / 26387, -29509 und -26386 (Parkgenehmigungen für Umzüge)
Telefax: 0221 / 221 / 26130
E-Mail: Ausnahmegenehmigung-StVO@stadt-koeln.de

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr

Und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

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Bei der Planung für einen Umzug nach Köln werden die meisten Menschen auch eine Halteverbotszone in Köln auf dem Zettel haben. Völlig zu Recht, denn vor allem in den citynahen Bereichen der Millionenmetropole sind nicht selten Staus und Parkplatzknappheit an der Tagesordnung. Eine reservierte Halteverbotszone hingegen garantiert einen Parkplatz direkt vor dem neuen Heim.

Auf eigene Faust das Halteverbot beantragen

Selbstverständlich muss das Aufstellen der Halteverbotsschilder beantragt werden, anderenfalls wäre es ein widerrechtlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Für diese Belange ist in Köln das Amt für Straßenverkehrs- und Ordnungsangelegenheiten zuständig, das seinen Sitz am Ottmar-Pohl-Platz 1 hat. Dort muss ein schriftlicher Antrag eingehen.

Entweder nutzt man hier das vom Amt vorgesehene Antragsformular, anderenfalls genügt auch ein formloses Schreiben. Dieses sollte den Namen und die Kontaktdaten des Antragsstellers enthalten, zudem die Angaben darüber, an welchem Datum, zu welcher Uhrzeit und natürlich an welchem Ort das Halteverbot in Köln benötigt wird. Dabei sollte man Informationen zur allgemeinen Verkehrslage an besagter Stelle sowie zu bestehenden Beschilderung und Parksituation geben. Es ist ebenfalls erforderlich, die Länge der Halteverbotszone grob zu bemessen.

Wer in Eigenregie eine Halteverbotszone in Köln organisiert, sollte darauf achten, dass der Antrag spätestens 14 Tage vor dem Umzugstermin beim Amt eingehen muss. Die Beschilderung ist spätestens drei Tage vor Beginn der Sperrzeit aufzustellen – auch das liegt im Aufgabenbereich des Antragsstellers.

Halteverbot123 kann bei der Halteverbotszone helfen

Die wenigsten Menschen werden Halteverbotsschilder vorrätig haben. Hier schafft Halteverbot123 Abhilfe. Auf Wunsch stellen wir zum erforderlichen Zeitpunkt die Schilder am entsprechenden Ort auf und beräumen diese auch wieder. Wer darüber hinaus ein wenig mehr Service wünscht, kann auch die Beantragung der Halteverbotszone in die Hände von Halteverbot123 legen.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160