Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Amt für Straßen und Verkehr / Straßenverkehrsbehörde Essen

Eine Ausnahmegenehmigung zum Einrichten Ihrer Haltverbotszone erteilt das "Amt für Straßen und Verkehr":

Amt für Straßen und Verkehr 
Verkehrsbehörde                            
Alfredstraße 163
45131 Essen

Telefax: +49 (0)201 88 66539
E-Mail:
baustellen@amt66.essen.de

 

Ansprechpartner:
Telefon: 0201 / 8866542
Telefon: 0201 / 8866543
Telefon: 0201 / 8866544
 

 

Öffnungszeiten:
Das Amt bietet derzeit weiterhin
keine allgemeinen Öffnungszeiten für
den Publikumsverkehr an.
Notwendige persönliche Vorsprachen
sind nur nach einer vorherigen
telefonischen Terminvereinbarung möglich.
 
 
 

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Für die Beantragung einer Halteverbotszone (Umzug) stellt die Straßenverkehrsbehörde ein Onlineformular bereit. Sobald Sie die Genehmigung erhalten, müssen Sie die Schilder ausleihen und aufstellen oder für die Beschilderung einen Fachbetrieb bestellen.

Für Umzug, Anlieferungen oder zum Aufstellen eines Containers – mit einer Halteverbotszone können Sie sicher planen. 

Beachten Sie dabei unbedingt die Fristen für die Beantragung einer Halteverbotszone, die je nach Kommune unterschiedlich ausfallen. Auch die Bearbeitungszeit der Straßenverkehrsbehörden sollten Sie berücksichtigen, damit Sie zum gewünschten Zeitpunkt mit Ihrer Halteverbot planen können. 

Wenn Sie diese Behördengänge vermeiden wollen, können Sie auch unseren Service bestellen. Wir beantragen auch für Sie die Halteverbotszone beim zuständigen Amt, oder Sie faxen uns die bereits erteilte Genehmigung (auch per Mail möglich). Anschließend bestellen wir einen Fachbetrieb zum Aufstellen der Verkehrsschilder.  

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160