Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



jetzt bestellen

Aachener Straßenverkehrsbehörde

Ordnungsamt - Kontaktdaten

Ausnahmegenehmigungen zum Einrichten von Haltverbotszonen erteilt:

Ordnungsamt - Straßenverkehr und Sondernutzung (FB 61/400)
Verwaltungsgebäude am Marschiertor
Lagerhausstraße 20
52064 Aachen


Kontakt:
Telefon: 0241 / 432-61432
Fax: 0241 / 432-6868
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@mail.aachen.de

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
  Außerhalb der Servicezeiten Termine nach Vereinbarung möglich.

zur Webseitezur Webseite

Für die Genehmigung einer Halteverbotszone Aachen benötigt man folgende Angaben:  

  • Angabe der persönlichen Daten (Adressen, Telefonnummer)
  • Datum der geplanten Halteverbotszone sowie zeitlicher Rahmen für die Absperrung
  • Beschreibung der örtlichen Gegebenheit

Eine Genehmigung für eine Halteverbotszone wird bei formal richtig gestellten Anträgen in den meisten Fällen erteilt. Nur in wenigen Ausnahmen, wenn die Straße zu schmal ist oder wenn die Sicht auf den Straßenraum eingeschränkt wird, kann die zuständige Behörde einen Antrag ablehnen. Zudem sind die Bearbeitungszeiten zu beachten, die je nach Amt einige Tage andauern.

Für die Beschilderung sorgen

Nach Erteilung einer Genehmigung müssen Sie einen Fachbetrieb bestellen, der für die passende Beschilderung sorgt. Dabei sind wiederum Fristen einzuhalten, die je nach Kommune unterschiedlich ausfallen. Nur wenn die Verkehrsschilder fristgerecht aufstellt sind, ist ein Halteverbot auch rechtskräftig. Mit dieser Vorlaufzeit können andere Verkehrsteilnehmer ihr Fahrzeug rechtzeitig entfernen.

Beauftragen Sie Profis

Wer sich die Bestellung des Fachbetriebs ersparen möchte, kann unseren Service wählen. Mit der erteilten Genehmigung für Ihre Halteverbotszone beauftragen wir einen zuverlässigen Fachbetrieb, der termingerecht die Verkehrsschilder auf- und abbaut. Wir berechnen anschließend nur die Beschilderung. Dazu benötigen wir die erteilte Genehmigung (per Fax oder Mail - siehe Kontaktdaten), und unser Service erledigt alle weiteren Arbeiten. Auch ein Komplett-Service ist bei uns möglich, und wir stellen auch den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde. 

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns unverbindlich an:
Tel: 030-627 35 160