Halteverbot für Seeheim-Jugenheim
Halteverbot in Seeheim-Jugenheim inklusive Halteverbotsschilder
nur 225 ,- €
Eine Halteverbotszone sichert vorschriftsmäßiges Ein- und Ausladen
Benötigen Sie in Seeheim-Jugenheim oder der Umgebung Stellplatz für einen bestimmten Zeitraum, müssen Sie gemäß STOV eine Halteverbotszone beantragen. Gründe für eingeschränktes Parken können ein Umzug, eine Veranstaltung oder Dreharbeiten sein. Für all diese Anlässe müssen Sie Ihren Umzugs-LKW oder andere Transporter vorschriftsmäßig parken und sicher ein- und ausladen können. Auch für Entrümpelungsaktionen müssen entsprechende Transporter für das Beladen vorschriftsmäßig geparkt werden.
Halteverbot - geltende Rechtsvorschriften beachten
Ein Halteverbotszone beantragen Sie bei der Straßenverkehrsbehörde des Ortes. Planen Sie eine Bearbeitungszeit von mindestens zwei Wochen nach Antragstellung ein. Gegebenenfalls müssen Sie nicht nur eine Halteverbotszone in Seeheim-Jugenheim beantragen. Ist z.B. Ihr Umzug mit einem Ortswechsel verbunden, müssen Sie das Halteverbot auch bei der Straßenverkehrsbehörde einer anderen Stadt oder Gemeinden beantragen.
Die Halteverbotszone kennzeichnen
Nach Genehmigung ist der Stellplatz vier Tage vor dem Umzug - oder einem anderen Anlass - durch entsprechende Verkehrsschilder zu kennzeichnen, damit Anwohner und andere Gäste den Stellplatz für Umzugs-LKW oder andere Transporter freihalten.
Schnell und unkompliziert Ihr Halteverbot bei Halteverbot123 bestellen
Eine Halteverbotszone selbst zu beantragen kostet Zeit. Insbesondere die Recherche nach der zuständigen Behörde und die Beantragung des gewünschten Stellplatzes, ggf. in verschiedenen Städten, verbunden mit festgelegten Sprechzeiten oder langen Wartezeiten kann ihre Zeit stark in Anspruch nehmen. Das fristgerechte Beschaffen und Aufstellen der Verkehrsschilder an mehreren Orten ist für viele gar nicht möglich.
Beauftragen Sie die Experten
Nutzen Sie den Online-Service von Halteverbot123, und bestellen Sie bequem von zu Hause oder unterwegs Ihr Halteverbot bei uns. Vorab erfahren Sie über das Online-Formular eine kostenlose Preisabfrage. Geben Sie einfach Ort, Zeit und Länge des benötigten Stellplatzes ein. Wir stellen die Verkehrsschilder bereit und richten Ihr Halteverbot fristgerecht vor Ort ein, an einem oder mehreren Adressen.
Bei Fragen jeder Art sind wir telefonisch für Sie da!
Tel.: 030 - 627 35 160, Mo - Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr. Oder schicken Sie uns eine Email-Anfrage!
Seeheim-Jugenheim - blühende Stadt zwischen Bergstraße-Odenwald und Frankfurt-Rhein-Main
Das gut 16.000 Einwohner zählende Städtchen (Stand Dez. 2015) Seeheim-Jugenheim liegt landschaftlich reizvoll an der südhessischen Bergstraße. Das Stadtgebiet ist zu einem großen Teil von Wald bedeckt. Besonders im Frühjahr locken die früh blühenden Bäume entlang der Bergstraße viele Naturliebhaber nach Seeheim-Jugenheim.
Sehenswert sind historische Stätten wie das Schloss Heiligenberg, die Burgruine Tannenberg oder Jossa, die Klosterruine Heiligenberg sowie das 1599 erbaute historische Rathaus mit dem Heimatmuseum, das Alte Amtshaus und weiter historische Gebäude aus dem 15. und 16.Jh. Der Goldschmidts Park wurde um 1870 angelegt und ist ein beliebter Ort zum Entspannen.
Die abwechslungsreiche Mittelgebirgslandschaft des Geo-Naturparks Bergstraße-Odenwald bietet neben zahlreichen Freizeitmöglichkeiten für Jung und Alt wie einem Freibad, Wassertretbecken, Märchenteichen, Inliner-Bahn oder Dirt-Biker-Parcours zahlreiche Wanderwege zum Radfahren oder Spazieren.
Steht ein Umzug nach Seeheim-Jugenheim an?
Bei Wikipedia erhalten Sie viele Informationen: Wikipedia über Seeheim-Jugenheim. Dazu natürlich die Homepage von Seeheim-Jugenheim!