Mit einem Halteverbot den Standort Ihres Containers sichern.
Freie Fläche zum Beladen des Containers
Zu vielen verschiedenen Anlässen wird die Aufstellung eines Containers vor einem Gebäude erforderlich. Dieser muss dann oft innerhalb von Flächen aufgestellt werden, die normalerweise als Parkflächen dienen. Um einen Container auf solchen Flächen aufstellen zu dürfen, ist eine Genehmigung für ein Halteverbot erforderlich.
Je nach Bundesland und manchmal auch stadtintern weichen die Regelungen für ein Halteverbot geringfügig ab.
Was ist alles grundsätzlich zu beachten?
- Um sich vorab und rechtzeitig die Genehmigung für ein Halteverbot zu sichern, ist ein Antrag bei der zuständigen Behörde erforderlich. Meist nimmt die Straßenbaubehörde den Antrag für ein Halteverbot entgegen. Eine frühzeitige Anfrage beim Amt über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer gibt Ihnen Planungssicherheit für die Koordination ihrer Arbeiten.
- Im Antrag auf Halteverbot werden für eine Bearbeitung und Genehmigung verschiedene Angaben benötigt, die aus den jeweiligen Antragsformularen ersichtlich sind. Je nachdem wie stark die Verkehrsbeeinträchtigung ist, kann auch eine Lageskizze vom Amt gefordert werden. So, wie die benötigten Angaben von Behörde zu Behörde leicht unterschiedlich sind, so schwanken auch die Bearbeitungsgebühren je nach örtlicher Gebührenordnung.
- Zusätzlich zu dem erforderlichen Antrag für die Halteverbotszone müssen die entsprechenden Halteverbotsschilder besorgt werden, um die Zone bereits vor Aufstellung des Containers zu kennzeichnen und somit frei zu halten. Dies gewährleistet dann, dass der beantragte Platz auch frei für die Aufstellung des Containers ist.
Unabhängig von der Genehmigung des Halteverbots verbleiben die Verkehrssicherheit und die Vermeidung von Verkehrsbehinderungen in der Verantwortung desjenigen, der die Containeraufstellung beauftragt. So muss bei einem Halteverbot auch darauf geachtet werden, dass keine Gegenstände, die in den Container gehören, auf der Straße bzw. auf dem Bürgersteig landen und Fußgänger, ältere Menschen oder Mütter, die mit ihren Kinderwägen unterwegs sind, behindern.