Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Straßenverkehrsbehörde - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Bei der Straßenverkehrsbehörde erhalten Sie die Ausnahmegenehmigung für Ihre Halteverbotszone Die Straßenverkehrsbehörde überwacht die Straßenverkehrsordnung in Deutschland. Sie ist weiterhin zuständig für die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Sie ist auch zugleich die Verwaltungsbehörde, die Sondernutzungsrechte im Straßenverkehr erteilt. Beispielsweise ist sie der Ansprechpartner für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Aufstellung von Halteverbotsschildern. Auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) finden Sie weitere Informationen zu Straßenverkehrsbehörden deutschlandweit. Wir haben für Sie für verschiedene Städte die zuständigen Strassenverkehrsbehörden zusammengetragen: Straßenverkehrsbehörden in Berlin Straßenverkehrsbehörden in Frankfurt Kreisverwaltungsreferate in München Straßenverkehrsbehörden in Düsseldorf Polizeikommissariate in Hamburg Verkehrslenkung und Verkehrsregelung in Bonn