Halteverbot für die Lieferung von Gas oder Heizöl beantragen
Halteverbotszone schafft benötigten Platz für die Anlieferung
Wer eine Gas- oder Heizöllieferung erwartet, sollte rechtzeitig ein Halteverbot beantragen. Umgekehrt können auch Spediteure eine Halteverbotszone anfordern, damit die Gas- oder Heizöllieferung problemlos den Kunden erreicht. Denn für größere Lieferfahrzeuge ist oftmals das Parken in Einfahrten nicht möglich, und der nächste öffentliche Parkraum ist zu weit entfernt. Wenn Sie vor der Hautür den Platz für den LKW reservieren, kann der Lieferant schnell und sicher den Tank mit Gas- oder Heizöl befüllen.
Gas- und Heizöllieferung: Halteverbotszone vor Einfamilienhäusern
Ein Halteverbot ist bei Gas- oder Heizöllieferungen auch in Siedlungen mit Einfamilienhäusern sinnvoll, da der benötigte Parkraum umfangreich ist. Denn ein Tankwagen benötigt einen Parkraum von ungefähr 12 Metern, da solche Fahrzeuge 4 Achsen haben. Auch die Schlauchlänge sollten Sie beachten und dafür etwa 50 Meter einplanen. Bedenken Sie diese Umstände bei der Antragstellung für ein Halteverbot, und planen Sie für die Gas- oder Heizöllieferung mit genügend Platz.
Mit einem Halteverbot die Gas- oder Heizöllieferung vorbereiten
Wenn der Lieferant sein Fahrzeug nicht vor der Haustür abstellen kann, wird es in den meisten Fällen zu Mehrkosten kommen. Denn erschwerte Lieferungen verursachen einen höheren Zeitaufwand, wenn der Fahrer zu lange nach einer freien Parkfläche für den Tankwagen suchen muss. Auch weit entfernte Stellflächen sind kostenintensiver, da sich der Weg zum Gas- oder Heizöltank erhöht. Wenn die Schlauchlänge mehr als 50 Meter beträgt, könnte der Lieferant diesen Mehraufwand zusätzlich berechnen.
Je nach Vertragslage könnten sich die Kosten für die Gas- oder Heizöllieferung erhöhen, wenn Sie den Parkraum vor Ihrem Haus nicht mit einem Halteverbot absichern. Bevor der Spediteur Ihre bestellte Lieferung bringt, sollten Sie einen freien Zugang ermöglichen: entfernen Sie alle Hindernisse in der Zufahrt, damit das Lieferfahrzeug nicht beschädigt wird. Wenn Baustellen oder andere Absperrungen die Gas- oder Heizöllieferung erschweren könnten, sollten Sie den Lieferanten vorher darauf hinweisen. Zudem sollte die Zufahrt für einen 16 Tonnen LKW geeignet sein.
Halteverbot für Lieferanten: die Gas- und Heizöllieferung vorplanen
Wenn der Lieferant laut Vertrag für die Abladestelle seines Fahrzeugs selbst verantwortlich ist, muss die Spedition für die Gas- oder Heizöllieferung ein Halteverbot beantragen. Auf diese Weise haben Sie für die Anlieferung einen ausreichend großen Parkraum, der für Ihren Tankwagen geeignet ist. So können Sie vor Ort problemlos Ihren Kunden mit Gas- oder Heizöl beliefern und vermeiden ein Parken in der zweiten Reihe.
Halteverbot123 beantragt Ihre Halteverbotszone für die Gas- und Heizöllieferung
Mit Halteverbot123 können Sie die Lieferung mit Gas- oder Heizöl problemlos vorbereiten. Unser Service beantragt bei den zuständigen Ämtern ein Halteverbot, damit die geplante Gas- oder Heizöllieferung erfolgen kann. Neben dem schriftlichen Antrag beauftragen wir einen Fachbetrieb für den Auf- und Abbau der Halteverbotsschilder, so dass die gewünschte Parkfläche ordnungsgemäß markiert wird.
Unseren Service können Sie bequem online bestellen. Mit Halteverbot123 sparen Sie die zeitaufwendigen Behördengänge und erhalten zum vereinbarten Termin eine reservierte Stellfläche für die Anlieferung per Gas- oder Heizöl.