Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Zwickau

Genehmigung für Ihre Halteverbotszonen

Die Genehmigung für die Aufstellung einer Halteverbotszone in Zwickau erhalten Sie hier:

Ordnungsamt Zwickau
Straßenverkehrsbehörde
Werdauer Straße 62
08056 Zwickau

Postanschrift:
PF 20 09 33
08009 Zwickau

Kontakt:
Tel: 0375 / 833119
Fax: 0375 / 833131
E-Mail: Kontaktformular auf Webseite

Öffnungszeiten:
Di: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 18:00 Uhr
Do: 09:00 - 12:00 Uhr / 13:00 - 15:00 Uhr
Besuch zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

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Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde stellen

Im Antrag auf ein zeitlich begrenztes Halteverbot gehören einige Pflichtangaben, die Sie vollständig aufzählen sollten. Dazu zählen zunächst Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer, Ihre aktuelle Adresse und die Adresse für das gewünschte Halteverbot in Zwickau. Für die Bearbeitung sind vor allem der Zeitraum, das Datum und die Länge der geplanten Halteverbotszone wichtig. Mit einer beigelegten Skizze über die Situation vor Ort können Sie Ihren Antrag an die Straßenverkehrsbehörde Zwickau begründen.

Für die Antragstellung sollten Sie auch den genauen Zweck angeben.
Mit einer Vorlaufzeit von 14 Tagen sollten Sie rechnen und den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde Zwickau rechtzeitig stellen.

Halteverbot einrichten

Zum Einrichten einer Halteverbotszone muss man die entsprechenden Verkehrsschilder selbst aufbauen. Alternativ dazu gibt es Dienstleister, die den ordnungsgemäßen Aufbau der Halteverbotsschilder übernehmen und auch den Abbau veranlassen. Auch dafür werden weitere Gebühren fällig.

Halteverbot123 bietet günstigen Service

Wer den zeitlichen Aufwand für seine Halteverbotszone vermeiden möchte, sollte den günstigen Service von Halteverbot123 bestellen. Unser Service erledigt sämtliche Arbeiten für Ihr Halteverbot in Zwickau: So stellen wir den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde und organisieren auch den Auf- und Abbau der Verkehrsschilder.

Dieser Komplett-Service ist für Sie sehr bequem, und Sie können uns einfach per Online-Formular beauftragen. Oder Sie wählen unseren Teil-Service: schicken Sie uns die amtliche Genehmigung von der Straßenverkehrsbehörde zu und wir übernehmen vor Ort die Beschilderung per Fax (030 629 01 981) oder Email.


Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.

Tel: 030 – 627 35 160