Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Wuppertal-Ressort für Straßenverkehr

Für die Genehmigung einer Haltverbotsstrecke

Die Genehmigung für die Aufstellung einer Haltverbotsstrecke in Wuppertal erhalten Sie hier:

Stadtverwaltung Wuppertal
104.12 Straßenrecht und Sondernutzung
Johannes-Rau-Platz 1
42275 Wuppertal

Sachbearbeiter / in:
Herr Humbert: Elberfeld, Elberfeld-West
Tel: 0202 / 563 6709
Fax: 0202 / 563 8450
E-Mail: simonrichard.humbert@stast.wuppertal.de

Frau Richartz: Oberarmen, Barmen, Uellendahl-Katernberg
Tel: 0202 / 563 5302
Fax: 0202 / 563 4725
E-Mail: yvonne.richartz@stadt.wuppertal.de

Frau Ruhwedel: Vohwinkel, Cronenberg (nur vormittags)
Tel: 0202 / 563 6708
Fax: 0202 / 563 4725
E-Mail: birgit.ruhwedel@stadt.wuppertal.de

Herr Wegener: Heckinghausen, Ronsdorf, Langerfeld-Beyenburg
Tel: 0202 / 563 2849
E-Mail: nikolai.wegener@stadt.wuppertal.de


E-Mail (Allgemein): strassennutzung@stadt.wuppertal.de

Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Terminvereinbarung.  


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Schon bald starten Sie Ihren Umzug. Mit Kraft und Energie wollen Sie sich der kommenden Aufgabe stellen. Sie glauben, Sie haben alles minutiös geplant. Wirklich alles? Haben Sie an einen Halteverbotszone in Wuppertal gedacht? Bitte beachten Sie, dass Ihre Helfer einen möglichst kurzen Weg von der Wohnung zum Transportfahrzeug zurücklegen wollen. Selten gelingt es Umziehenden ohne Halteverbotszone einen passenden Stellplatz für das Umzugsfahrzeug zu organisieren. Es gibt auch keine Gewähr oder gar ein Reservierungsrecht für einen privaten Nutzungsraum im öffentlichen Straßenbereich.

Was Sie dringend brauchen ist eine Genehmigung für die Aufstellung eines temporären Halteverbots durch die Straßenverkehrsbehörde Wuppertal. Damit Sie schnell eine Genehmigung zur "Einrichtung einer Haltverbotsstrecke" in ihrem Wuppertaler Wohngebiet beantragen können, haben wir hier für Sie die zentrale Kontaktadresse des zuständigen Straßenverkehrsamtes für Sie notiert.

Alles ist auf den richtigen Weg gebracht, wenn Sie die Genehmigung in den Händen halten und eine geeignete Firma mit der Beschilderung nach den gesetzlichen Bestimmungen und festgestzten Fristen beauftragt haben.

Service von Halteverbot123

Sie wollen und müssen sich zeitlich entlasten? Haben Sie die benötigte Genehmigung erhalten, dann können Sie sich gerne auch an uns wenden. Wir kümmern uns sofort um die weiteren notwendigen Schritte für die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Wuppertal. Der Kostenaufwand ist hierbei für sie gering. Sie bezahlen lediglich für die reine Beschilderung. Die Gebühr für die Genehmigung haben sie ja bereits an die Abteilung "Verkehrslenkung und Ausnahmegenehmigungen" in dem Ressort für Straßenverkehr überwiesen.

Mit der Beauftragung übersenden Sie uns bitte die behördliche Genehmigung des "Ressort für Straßenverkehr Wuppertal" für Ihre Halteverbotszone per  Fax (030 629 01 981) oder Email. Wir kümmern uns dann sofort um das pünktliche Aufstellen der Schilder, das Protokollieren der Aufstellung, um die Aufstellskizze und natürlich auch um den Abbau und Abtransport der Schilder.

Wir bieten Ihnen auch an, alles – also einschließlich Beantragung und Einholung der behördlichen Genehmigung für Sie zu erledigen

Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne unverbindlich.
Tel: 030-62735160