Liebe Kunden,
Unser Büro ist vom 23. Dezember 2024 bis zum 1. Januar 2025 nicht besetzt. Alle bis dahin eingereichten Aufträge werden bearbeitet. Neuanträge können in diesem Zeitraum leider nicht bearbeitet werden. Aufstellungen finden in diesem Zeitraum auch nicht statt. Ab dem 2. Januar 2025 stehen wir Ihnen wieder persönlich zur Verfügung.
Wir wünschen fröhliche Feiertage und ein gesundes neues Jahr!

Straßenverkehrsbehörde Ulm

Halteverbotszone beantragen

Eine Halteverbotszone Ulm beantragen Sie hier:


Stadt Ulm
Verkehrsplanung/Verkehrsordnung
Münchner Straße 2
89073 Ulm

Postfach:
89070 Ulm

Tel: 0731 / 161 - 6609
Fax: 0731 / 161 - 6704
E-Mail: baustellen@ulm.de

Öffnungszeiten:
Mo - Do: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Besuch nach vorheriger Terminvereinbarung.

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In einer Stadt wie Ulm, die mit etwa 120.000 Einwohnern nicht gerade zu den größten in Deutschland zählt, sollte sich doch leicht ein Parkplatz finden. Im Alltag, wo man mitunter auch einen weiter entfernten Stellplatz in Kauf nehmen kann, ist diese Annahme möglicherweise richtig. Allerdings gibt es Situationen, da ist man auf einen möglichst nahen Parkplatz angewiesen. Bei einem Umzug beispielsweise bedeutet ein entfernter Stellplatz einen längeren Trageweg für Möbel und Hausrat. Hier ist es unbedingt empfehlenswert, bei der Straßenverkehrsbehörde ein Halteverbot reservieren zu lassen. Von der Möglichkeit eines eigens reservierten Parkraumes profitieren auch Hausbesitzer, die sich Heizöl anliefern lassen möchten.

Was im Privaten gilt, ist natürlich auch im gewerblichen Bereich möglich. Hier können Unternehmen und Firmen Halteverbotszonen bei der Straßenverkehrsbehörde in Ulm beantragen, um Be- und Entladearbeiten im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen. Häufig nutzen Bauunternehmer diesen Service, um sich etwa Material anliefern zu lassen oder Schutt von Baustellen abzufahren. Ebenso sind natürlich auch Geschäftsauflösungen, Firmenumzüge und Entrümpelungen entsprechende Anlässe für ein reserviertes Halteverbot.

Wie genau kommt man an eine Parkverbotszone in Ulm?

Gerade in einer Universitätsstadt wie Ulm sieht man mitunter selbst gemalte Pappschilder an Parkräumen, die mit dem Verweis auf einen bevorstehenden Umzug um die Freihaltung der Parkplätze bitten. Solche Schilder zeugen vom Einfallsreichtum ihrer Schreiber, verbindlich für die anderen Verkehrsteilnehmer oder gar rechtsgültig sind sie allerdings nicht. Dafür bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, die bei der Straßenverkehrsbehörde in Ulm einzuholen ist.

Man sollte auf hinreichend Vorlauf achten, immerhin muss das Parkverbot auch noch fristgerecht ausgeschildert werden. Für die Ausweisung der Parkverbotszone sind ausschließlich offizielle Verkehrsschilder zu verwenden. Diese können etwa in Straßenmeistereien gemietet werden. Beim Aufbau der Schilder in Ulm muss man unbedingt auf die einzuhaltenden Fristen achten, schließlich müssen Anwohner die Möglichkeit haben, ihre parkenden Autos auch zu entfernen.

Das muss doch auch einfacher gehen?

Natürlich ist insbesondere vor dem Umzug die Zeit oft ein wenig knapp bemessen, und für Unternehmen gilt der Spruch: „Zeit ist Geld“. Umso komfortabler ist die Möglichkeit, sämtliche Leistungen rund um das organisierte Parkverbot aus einer Hand zu bekommen. Halteverbot123.de ist eine Agentur für einen solchen Full Service. Ganz ohne große Laufereien können Kunden hier ihre gewünschte Halteverbotszone im Internet bestellen – mit nur einem einzigen Formular.

Um alles weitere kümmert sich Halteverbot123, sodass die Kunden ganz entspannt umziehen können. Für eine anderweitige Nutzung muss der genaue Zweck im Formular benannt werden. Wer ausufernde Kosten befürchtet, sei beruhigt. Eine genaue Kostenangabe erhält man mit dem Eintrag der Ulmer Postleitzahl in das Onlineformular.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160