Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Plauen

Genehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone

Ihre persönliche Halteverbotszone Plauen können Sie hier beantragen:

Stadt Plauen
GB II / FB Bau und Umwelt
FG Tiefbau / Straßenverkehrsbehörde
Unterer Graben 1
08523 Plauen

Kontakt:
Tel: 03741 / 291 - 1680
E-Mail: tiefbau@plauen.de

Sachbearbeiterinnen Straßenverkehrsbehörde:

Frau Karin Florian
Raum: 21
Tel: 03741 / 291-1582
E-Mail: karin.florian@plauen.de

Frau Evelyn Schramm
Raum: 19
Tel: 03741 / 291-1580
E-Mail: evelyn.schramm@plauen.de

Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag: 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur mit Termin)

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Behördliche Fristen beachten

Kümmern Sie sich daher rechtzeitig – am besten vier Wochen vorher – um ein zeitlich begrenztes Halteverbot bei der Stadt. Hierzu stellt die Stadt ein Onlineformular zur Verfügung. Nach Vorlage der Genehmigung tragen Sie die Sorge, die gewünschte Zone nach den geltenden Rechtsvorschriften und gesetzlichen Fristen einzurichten. Dazu zählt eine pünktliche und ordnungsgemäße Aufstellung der notwendigen Verkehrszeichen sowie deren termingerechter Abbau.

Halteverbot123 erspart Zeit und Aufwand

Das ist Ihnen zu kompliziert und mit zu viel Zeitaufwand verbunden? Dann kontaktieren Sie und beauftragen uns mit der Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Plauen. Wir übernehmen nach Vorlage der Ausnahmegenehmigung die Beschilderung für Sie. Dafür müssen Sie uns das Schreiben der Straßenverkehrsbehörde lediglich per Fax oder E-Mail zukommen lassen. Oder: Sie beauftragen uns mit der kompletten Einrichtung – inklusive Antrag, Besorgung sowie Auf- und Abbau der Verkehrszeichen.

Bei Fragen jeder Art sind wir telefonisch für Sie da!

Tel.: 030 - 627 35 160, Mo - Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr. Oder schicken Sie uns eine Email!