Straßenverkehrsbehörde Pforzheim
Die amtlich genehmigte Halteverbotszone in Pforzheim für private und gewerbliche Zwecke
Die zuständige Stelle für Anfragen rund um eine Halteverbotszone Pforzheim ist:
Stadt Pforzheim
Amt für öffentliche Ordnung/Straßenverkehr
Straßenverkehrsangelegenheiten, Verkehrsführung, -regelung, Luftverkehr
Östliche Karl-Friedrich-Str. 2
75175 Pforzheim
Kontakt:
Tel: 07231 / 39-1837
Fax: 07231 / 39-1305
E-Mail: afo@pforzheim.de
Sachbearbeiter:
Frau Freivogel
Tel: 07231 / 39-1375
Fax: 07231 / 39-1423
Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Do: zusätzlich 14:00 - 18:00 Uhr
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Eine To-do-Liste für einen Umzug in oder nach Pforzheim wird in den meisten Fällen gleich aussehen. Da sind die Umzugshelfer ebenso aufgeführt wie der Lkw, die Kartons ebenso wie die Ummeldungen und die Abfertigung der alten Wohnung. Wenngleich die Zeit vor dem Umzug recht stressig ist, sollte man einen Punkt nicht aus den Augen verlieren – die Organisation einer Halteverbotszone.
Es kann einen Umzug schon wahrlich aus dem Konzept bringen, wenn man lange vor der neuen Behausung durch die Straßen kurvt und keinen Stellplatz für den Umzugswagen findet. Eine von der Straßenverkehrsbehörde Pforzheim genehmigte Parkverbotszone markiert hingegen einen für die anderen Verkehrsteilnehmer gesperrten Bereich, der für die persönlichen Belange genutzt werden darf. Im privaten Bereich ist es mit einem solchen Halteverbot auch möglich, sich etwa Heizöl anliefern zu lassen.
Häufig werden die Möglichkeiten innerhalb einer amtlich gesperrten Zone von Unternehmen genutzt. Allerdings hat die Nutzung auch ihre Grenzen. So dienen die Halteverbotsschilder im Wesentlichen dem Be- und Entladen von Fahrzeugen, die hier vorübergehend abgestellt werden dürfen. Das kann etwa im Rahmen von Umzügen und Entrümpelungen geschehen, bei Veranstaltungen, Baustellen oder Geschäftsauflösungen.
Anfragen sind an die Straßenverkehrsbehörde Pforzheim zu richten
Die zuständige Stelle für Anfragen rund um das Halteverbot ist die Straßenverkehrsbehörde Pforzheim. Hier kann für den ordnungsgemäßen Parkraum ein Halteverbot beantragen. Handelt es sich bei der betreffenden Fläche bereits um ein Halteverbot, so ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Der Antrag kann über ein Onlineformular der Stadt Pforzheim eingereicht werden. Hier werden Sie auch auf rechtliche Belange hingewiesen.
Halteverbot123 – Wenn es mit dem Parkverbot schnell gehen muss
Wer einen komfortableren Weg sucht, um den Umzug bequem über die Bühne zu bekommen, der kann auf Halteverbot123 setzen. Die Agentur übernimmt den Kontakt zur Straßenverkehrsbehörde in Pforzheim und erwirkt die Ausnahmegenehmigung.
Auch um die Beschilderung und das Entfernen der Verkehrsschilder muss sich der Kunde nicht kümmern. Zudem bietet Halteverbot123 eine verbindliche und kostenlose Angabe über die anfallende Gebühr.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160