Straßenverkehrsbehörde Offenbach
Halteverbotszone in Offenbachbach vorschriftsmäßig sichern
Straßenverkehrsbehörde Offenbach
Stadthaus
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Postanschrift:
Stadt Offenbach am Main
Amt für Mobilität
Amt 82.2 - Straßenverkehrsbehörde
63061 Offenbach am Main
Kontakt:
Tel: 069 / 80 65-2452 (A-J)
Tel: 069 / 80 65-2647 (K-P)
Tel: 069 / 80 65-2294 (Q-Z)
E-Mail: baustellen-haltverbote@offenbach.de
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Den Wert einer abgesperrten Parkverbotszone kann man nicht hoch genug einordnen. Auch nach einer langen Anfahrt hat man sofort einen Stellplatz für den Umzugswagen. Man muss nicht erst lange nach einem Parkplatz suchen und möglicherweise einen längeren Trageweg oder gar ein Abstellen in zweiter Reihe befürchten.
Doch nicht allein für einen Umzug kann man ein Halteverbot erwirken. Im Allgemeinen ist eine solche Zone zum Be- und Entladen vorgesehen. Privatpersonen profitieren davon etwa, wenn sie an einer Straßen mit zahlreichen Parkplätzen wohnen und sich etwa Heizöl anliefern lassen wollen.
Häufig wenden sich auch Unternehmen an die Straßenverkehrsbehörde in Offenbach am Main. Sie können die gesperrte Zone zum Be- und Entladen etwa für Baustellen, Sperrmülltransport, Entrümpelungen oder Veranstaltungen nutzen. So laufen sie nicht Gefahr, beim Rangieren mit großen Fahrzeugen sowie beim Be- und Entladen andere parkende Autos zu beschädigen.
Die Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Offenbach am Main erwirken
Diese Anordnung gestattet es dem Antragsteller, für einen begrenzten Zeitraum an der betreffenden Stelle Halteverbotsschilder aufzustellen und somit einen Eingriff in den Straßenverkehr vorzunehmen. Diese Ausschilderung muss meist vier Tage im Voraus angebracht werden und ist für die anderen Verkehrsteilnehmer verbindlich. Sollten doch einmal andere Pkw in der ordnungsgemäß ausgewiesenen Parkverbotszone stehen, so können Sie sie von der Polizei entfernen lassen.
Halteverbot123 – Der bequeme Weg zum reservierten Parkverbot
Natürlich ist es nicht jedem möglich, sich vier Tage vor dem Umzug um eine Ausschilderung vor der neuen Wohnung zu kümmern. Anderen fehlt es schlicht an der Zeit, die Organisation des Parkverbots in die Hände zu nehmen. In diesen Fällen bietet sich Halteverbot123 an, sich um alle Belange der reservierten Parkzone zu kümmern. Angefangen vom Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde bis hin zum Aufstellen und Abnehmen der ordnungsgemäßen Beschilderung bietet Halteverbot123 einen kompletten Service.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160