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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Hattingen

Straßenverkehrsbehörde Hattingen erteilt Genehmigung zur Einrichtung einer Halteverbotszone

Für eine Halteverbotszone in Hattingen ist das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Ihr Ansprechpartner:

 

Stadt Hattingen
Stadtverkehr
Hüttenstr. 43
45525 Hattingen

Postadresse:
Postfach 80 04 56
45504 Hattingen

Kontakt:
Telefon: 0 23 24 / 204 - 5275, -5270, -5276, -5280
Telefax: 0 23 24 / 204 - 5279
E-Mail: stadtverkehr@hattingen.de

Öffnungszeiten:
Mittwoch: 8:30 - 15:30 Uhr

Sowie nach vorheriger Telefonvereinbarung, an den anderen Tagen bleibt die Abteilung Stadtverkehr geschlossen.

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Halteverbotszone nach den behördlichen Vorschriften

Eine Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn sie einen öffentlichen Platz, einen Weg oder eine Straße für Ihre eigenen Interessen in Anspruch nehmen wollen. Die vorzulegenden Unterlagen für die Behörde richten sich dabei nach der Art der Benutzung und können von einer bloßen Beschreibung bis hin zur Vorlage von Zeichnungen und Fotos reichen.

Achten Sie auf die Fristen

Denken Sie daran, den Antrag frühzeitig vor dem gewünschten Zeitraum zu stellen, denn gegebenenfalls muss ein Besichtigungstermin vor Ort durchgeführt werden. Erst wenn Sie die Genehmigung der Stadt Hattingen vorliegen haben, ist die Einrichtung einer Halteverbotszone möglich. Jetzt folgt der nächste Schritt – die Bestellung und der Aufbau der erforderlichen Verkehrsschilder.

Wichtig: Halten Sie sich dabei an geltende Rechtsvorschriften und gesetzliche Fristen. Empfehlenswert ist es, eine geeignete Firma zu beauftragen, die sich um alle anfallenden Aufgaben Ihrer Halteverbotszone kümmert.

Service von Halteverbot123

Sobald Sie Ihre Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie sich für die Beschilderung Ihrer Halteverbotszone an uns wenden. Dafür müssen Sie uns lediglich die Genehmigung per Fax oder per E-Mail zukommen lassen. Die restlichen Arbeiten erledigen wir für Sie. Selbstverständlich können Sie uns auch beauftragen, die komplette Einrichtung Ihrer Halteverbotszone (vom Antrag bis zum Wiederabbau der Verkehrszeichen) zu erledigen.

Bei Fragen können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden:

Tel.: 030 - 627 35 160, Mo-Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr