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Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Hanau

Straßenverkehrsbehörde in Hanau für Ihre Halteverbotszonen

Die für ein Halteverbot in Hanau zuständige Straßenverkehrsbehörde finden Sie hier:

Magistrat der Stadt Hanau
Ordnungsamt/Straßenverkehrsbbehörde
Steinheimer Straße 1b
63450 Hanau

Kontakt:
Telefon: 06181 / 295-0
Fax: 06181 / 295-1728
E-Mail: VerkehrsbehoerdeStadt@hanau.de

Öffnungs­zeiten:
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 16:30 Uhr

Eine persönliche Vorsprache in der Straßenverkehrsbehörde ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich

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Ausnahmegenehmigungen für ein Halteverbot beantragen

Das Antragsformular sollten Sie vollständig ausfüllen und alle wichtigen Angaben zu Ihrem geplanten Halteverbot kurz ausführen. Dazu gehören folgende Daten:

  • -Ihre aktuelle Adresse mit Telefonnummer
  • -Adresse der geplanten Halteverbotszone und Begründung (Umzug)
  • -Datum und zeitlicher Rahmen der Halteverbotszone
  • -Kennzeichen der betreffenden Fahrzeuge
  • -Beschreibung von der Örtlichkeit der Halteverbotszone

Halteverbot mit einem Fachbetrieb einrichten

Zum Einrichten einer Halteverbotszone benötigt man einen Fachbetrieb, der mit den richtigen Verkehrsschildern die betreffende Parkzone markiert. Auch dafür gibt es Fristen, die einzuhalten sind. Mit dem ordnungsgemäßen Aufbau der Halteverbotszone ist Ihr reservierter Parkplatz rechtlich abgesichert. Wenn trotz der Markierung andere Verkehrsteilnehmer dort parken, können Sie die Polizei benachrichtigen. Anschließend wird das andere Fahrzeug entfernt.

Service von Halteverbot123 für Ihre Parkzone

Unser Komplett-Service stellt für Sie den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde Hanau und übernimmt das Einrichten der Halteverbotszone. Als bundesweiter Dienstleister kennen wir die aktuellen Richtlinien zum Straßenverkehrsrecht und beachten dabei alle wichtigen Formalien (Bearbeitungszeiten, Fristen vor Ort).


Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.

Tel: 030 – 627 35 160