Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Kontaktadresse der Straßenverkehrsbehörde Erfurt

In der Stadtverwaltung Erfurt genehmigt das Tiefbau- und Verkehrsamt die Ausnahmegenehmigung zum Stellen von Halteverbotszeichen

Das Straßenverkehrsamt in Erfurt ist Ihre Kontaktstelle für die Genehmigung Ihrer Halteverbotszone:
 

Landeshauptstadt Erfurt
Tiefbauamt und Verkehrsamt, Abt. Verkehr
Johannesstraße 173
99084 Erfurt

Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag und Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Kontakt:
Telefon: 0361-655-4338 / -4332, 4331, 4336
Telefax: 0361-655-4309
E-Mail: verkehr.tiefbau-verkehr@erfurt.de

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Sicherlich haben Sie alles für Ihren Umzug vorbereitet. Doch haben Sie bei Straßenverkehrsbehörde Erfurt einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung für eine Halteverbotszone gestellt? Wir haben hier auf dieser Seite Adresse und Kontaktdaten der zuständigen Abteilung "Tiefbau- und Verkehrsamt" der Stadtverwaltung Erfurt aufgeführt.

Nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, dürfen Sie eine Halteverbotszone einrichten. Das können Sie selbst in die Hand nehmen, indem Sie die Arbeiten zum Aufstellen der Beschilderung einer Fachfirma übertragen. Nach dem Ende der Arbeiten werden die Schilder selbstverständlich termingerecht wieder abgebaut und abgeholt.

Die Alternative durch Halteverbot123.de

Wenn Ihnen der Aufwand, sich selbst die Beschilderung zu kümmern, zu hoch erscheint, können Sie dies Halteverbot123 übertragen. Wir benötigen natürlich für einen solchen Auftrag die Vorlage der behördliche Genehmigung, die Sie uns bitte per Fax oder E-Mail übermitteln. Und schon haben Sie Ihren Teil erledigt - und wir kümmern uns um alles Erforderliche.

Und wenn sie auch keine Zeit für die behördlichen Wege haben, erledigen wir auch das für Sie. Sprechen Sie uns einfach an!

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030 - 627 35 160