Straßenverkehrsbehörde Cottbus
Die Straßenverkehrsbehörde in Cottbus genehmigt Ihre Halteverbotszone
Eine Genehmigung für Ihre Halteverbotszone erteilt die Untere Straßenverkehrsbehörde in Cottbus:
Fachbereich Ordnung und SicherheitServicebereich Straßenverkehrsbehörde
Berliner Str. 6
03046 Cottbus
Kontakt:
Tel.: 0355 / 612-4710
E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de
Öffnungszeiten:
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Der Antrag wird formlos gestellt. Er muss die Personaldaten des Antragstellers enthalten, den Zweck der beantragten Genehmigung, der Zeitraum sowie die Adresse und Länge der Zone. Die Straßenverkehrsbehörde in Cottbus erhebt eine Gebühr für die Genehmigung. Um die Organisation und den Aufbau der Schilder muss sich der Antragsteller selbst bemühen.
Halteverbot123 bietet Ihnen einen Komplettservice!
Wer vor einem Umzug weder Zeit noch Gelegenheit hat, die Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen und die Schilder aufzubauen, kann Halteverbot123 mit der Genehmigung und der gesamten Einrichtung des Halteverbots beauftragen.
Bei Fragen können Sie sich gerne unverbindlich an uns wenden.
Tel: 030 – 627 35 160