Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Bielefeld

Einrichten einer Halteverbotszonen

Die Ausnahmegenehmigung zum Einrichten von Halteverbotszonen erteilt:

Amt für Verkehr - Straßenverkehrsbehörde
Technisches Rathaus
August-Bebel-Str. 92
33602 Bielefeld
 

Kontakt:
Telefon: 0521 / 51-0
Telefax: 0521 / 51-6245
E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
14:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.

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Sie freuen sich schon auf Ihren Umzug, haben bereits all Ihre Habseligkeiten in Kartons verstaut. Doch dann fällt Ihnen ein: Wo soll der große Laster  stehen? Auf einen normalen PKW-Parkplatz passt er nicht. Also wird ein rot-weiß gestreiftes Absperrband aus dem Baumarkt geholt und um zwei Stühle gewickelt – fertig ist die Halteverbotszone. Schön, wenn es so einfach wäre – ist es aber leider nicht. Das Provisorium ist nicht rechtens und kann Sie teuer zu stehen kommen. Wer sich keinen Ärger einhandeln möchte, sollte sich daher rechtzeitig - d.h. mindestens zwei Wochen vorher - um ein vorübergehendes Halteverbot kümmern.

So beantragen Sie eine Halteverbotszone

Einen Antrag für die Einrichtung einer Halteverbotszone müssen Sie in einem schriftlichen Antrag mit Ihren Kontaktdaten angeben und mitteilen, wo die Halteverbotszone eingerichtet werden soll und für welche Zeitraum Sie diese brauchen.

Das ist Ihnen zu kompliziert? Dann beauftragen Sie doch Halteverbot123, sich um das Thema Halteverbotszone zu kümmern. Wir übernehmen die termingerechte Beschilderung oder sogar die komplette Einrichtung einschl. der Genehmigung der Halteverbotszone für Sie.

Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-627 35 160