Straßenverkehrsbehörde Bergisch-Gladbach
Sondergenehmigungen zum Einrichten von Haltverbotszonen
Ihre persönliche Halteverbotszone können Sie beantragen bei:
Ordnungsbehörde - Fachbereich Recht Sicherheit und Ordnung
Stadthaus - Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Kontakt:
Telefon: 02202 / 14-2399, -14-2624
Fax: 02202 / 14-2323
E-Mail: Baustellen@Stadt-gl.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
Donnerstag 08:30 - 12:30 und 14:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Freitag 08:30 - 12:30 Uhr (nur mit Termin)
zur Webseite
Wer in einer Straße zu einem bestimmten Termin eine freie Anfahrtszone braucht (zum Beispiel für einen Umzugs-LKW, einen Möbelwagen oder ein anderes großes Lieferfahrzeug), ist gut beraten, wenn er ein zeitlich begrenztes Halteverbot beantragt. Denn richten Sie sich eine Halteverbotszone ohne gültige Verkehrsschilder ein, ist diese nicht rechtsgültig. Nur mit einer genehmigten Sondernutzung dürfen Sie sich in Bergisch Gladbach den benötigten Platz reservieren. Auf der Website der Stadt finden Sie hierzu verschiedene Antragsformulare.
Beantragung einer Halteverbotszone
Ihr Antrag sollte neben Ihren Kontaktdaten (Name, Anschrift), den Zeitraum, den Bereich der gewünschten Halteverbotszone sowie eine Skizze der örtlichen Begebenheiten enthalten.
Wichtig ist auch eine Begründung des Antrags hinzuzufügen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular geben Sie dann bei der Ordnungsbehörde ab. Nach erfolgreicher Genehmigung steht die Beschilderung Ihrer Halteverbotszone an, die Sie selbst vornehmen müssen. Die erforderlichen Verkehrszeichen können kostenpflichtig beim städtischen Bauhof ausgeliehen werden.
Praktischer Online-Service von Halteverbot123
Das beschriebene Prozedere ist Ihnen zu kompliziert und zu zeitintensiv? Dann wenden Sie sich an Halteverbot123. Wir beantragen für Sie die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Bergisch Gladbach. Dabei haben Sie die Wahl zwischen der reinen Beschilderung oder der kompletten Einrichtung – inklusive Antrag, Besorgung sowie Auf- und Abbau der Verkehrszeichen.
Sollten Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns einfach und unverbindlich an.
Tel: 030-62735160