Sie brauchen eine
Halteverbotszone?



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Straßenverkehrsbehörde Bamberg

Genehmigung zum Einrichten von Haltverbotszonen durch das Straßenverkehrsamt der Stadt Bamberg

Den Antrag für Ihre persönliche Halteverbotszone in Bamberg können Sie stellen bei:


Straßenverkehrsamt/Verkehrsbehörde
Moosstraße 65
96050 Bamberg

Kontakt:
Telefon: 0951 / 87-2210
Fax: 0951 / 87-888 2269
E-Mail: verkehrsbehoerde@stadt.bamberg.de

Öffnungszeiten:
Montag: nur mit Termin
Dienstag: nur mit Termin
Mittwoch: nur mit Termin
Donnerstag: nur mit Termin
Freitag: nur mit Termin

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Woran Sie denken sollten

Die vorzulegenden Unterlagen richten sich dabei nach der Art der Benutzung und können von einer bloßen Beschreibung bis hin zur Vorlage von Zeichnungen oder Bauplänen reichen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich an die genannte Behörde. Tipp: Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich, denn gegebenenfalls wird vor Ort ein Besichtigungstermin durchgeführt. Optimal wäre daher eine Antragsstellung zwischen zwei und vier Wochen vor dem gewünschten Zeitraum der Halteverbotszone. Die Beschilderung können Sie dabei in Eigenregie vornehmen oder Sie beauftragen eine Beschilderungsfirma.

Dienste von Halteverbot123 in Anspruch nehmen

Wenn Sie die Einrichtung Ihrer Halteverbotszone in Bamberg lieber in erfahrene Hände abgeben wollen, kontaktieren Sie Halteverbot123. Unser preiswerter und kompetenter Service gilt für alle Arten von Sondernutzungen des öffentlichen Verkehrsraumes. Sie können dabei zwischen zwei Dienstleistungen wählen: Beantragung und Einrichtung der kompletten Halteverbotszone oder Besorgung der Verkehrsschilder und Beschilderung der Halteverbotszone.

Bei Fragen können Sie sich gerne auch unverbindlich an uns wenden.

Tel: 030 – 627 35 160