Verkehrssperrungen für Sportveranstaltungen in Berlin einrichten
„Es ist Marathon-Zeit: Über eine Million Zuschauer an der Strecke freuen sich auf Profi- und Amateur-Läuferinnen und -Läufer aus etwa 120 Ländern, die sich auf die 42,195 Kilometer lange Strecke durch die gesamte Metropole machen. Dafür ist die halbe Stadt gesperrt, flächendeckende Parkverbote inklusive. Einwohner und Besucher müssen sich auf zahlreiche Beeinträchtigungen im Verkehr einstellen.“
So oder so ähnlich klingen Meldungen, wenn große Sportveranstaltungen in Berlin anstehen – wie zum Beispiel der Berlin Marathon, das größte Laufevent des Jahres mit rund 40.000 Teilnehmern. Das Fernsehen überträgt live. Es wird keine Mühe gescheut, kein Aufwand ist zu groß für den Sport. Das gilt auch für das Velodrom – ein Muss für jeden Liebhaber des Radsports und fester Bestandteil des deutschen Rennkalender. Auch die anderen beeindruckenden und schnellen Strecken suchen ihresgleichen, führen Teilnehmer mitten durch die Berliner Innenstadt und zur Zieleinfahrt am Brandenburger Tor. Was gibt es Schöneres, als die schnellste Stadtrundfahrt zu meistern?
Verkehrsabsicherung schützt vor Schäden und Gefahren
Doch der wichtigste Punkt solcher Events ist die optimale Verkehrssicherung einer Sportveranstaltung, denn die Route der Läufer und Radfahrer verläuft über asphaltierte Wege, die Tag für Tag von Fahrzeugen benutzt werden. Das heißt: Straßen müssen fast durchgehend bis zum Veranstaltungsende gesperrt werden, damit Zuschauern, Teilnehmern und Verkehrsteilnehmern keine Gefahren oder Schäden drohen. Dafür müssen nicht nur Autos, sondern auch öffentliche Busse umgeleitet werden.
Dieser Aufwand ist ebenso für kleinere Sportveranstaltungen Berlin erforderlich. Für jeden Straßen- oder Volkslauf, für jedes Vereinsrennen oder jeden anderweitigen sportlichen Wettbewerb, der auf der Straße ausgetragen werden soll, ist eine Verkehrsabsicherung nötig.
Sondergenehmigung bei der Stadt Berlin beantragen
Muss eine Straße für die Dauer der Sportveranstaltungen in Berlin vollständig oder halbseitig gesperrt werden, benötigen Sie eine amtliche Sondergenehmigung der Stadt. Damit wird ein bestimmter Bereich einer öffentlichen Verkehrsfläche gesperrt, über den Sie frei verfügen können. Wichtig zu wissen: Sie tragen dabei die Verantwortung für die erforderlichen Regelmaßnahmen im Verkehr (Verkehrseinrichtungen für Sperrungen der Straße, Halteverbote, Umleitungen usw.).
Dabei gilt es auch zu bedenken, dass Anliegern eine freie Fahrt zu ihren Häusern, Wohnungen und Grundstücken entlang der gesperrten Straße ermöglicht werden muss. Hier kann der Kontakt bzw. die Einbeziehung von Ordnern oder Polizei sinnvoll sein, die Hilfestellung leisten. Es gilt: Je größer die Sportveranstaltung in Berlin ist, desto wichtiger ist es, ein entsprechendes Konzept für den Verkehr zu entwickeln. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen städtischen Verkehrsbehörde. Diese ist auch der richtige Ansprechpartner, um Absperrungen für Ihre Sportveranstaltungen in Berlin zu beantragen.
Schriftlichen Antrag einreichen – darauf müssen Sie achten
Ein schriftlicher Antrag für Ihre persönliche Verkehrsabsicherung ist Pflicht. Ihr Schreiben sollte unter anderem folgende Angaben enthalten:
- vollständige Kontaktdaten (Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer)
- Grund der Sperrung (zum Beispiel: Radrennen, Volkslauf, etc.)
- Art der Sperrung (Vollsperrung der Straße, halbseitige Sperrung, Sperrung des Gehwegs oder des Fahrradverkehrs, etc.)
- Ort und Dauer der Sperrung
- Angaben der benötigten Beschilderung und Markierung
- Vorschlag für eine Umleitungsstrecke
Als Antragssteller müssen Sie zudem auf eine ordnungsgemäße Aufstellung der Verkehrszeichen und deren Beleuchtung achten, ebenso auf den korrekten Aufbau und Bedienung einer Signalanlage – falls erforderlich - nach den Vorgaben der STVO. Wer hier einen Fehler macht, dem drohen unter Umständen Bußgelder und Schadenersatzforderungen.
Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig bei der zuständigen Stelle ein, denn teilweise sind die Bearbeitungsfristen recht lang. Häufig ist es bei der Antragsbearbeitung erforderlich, einen Ortstermin zu vereinbaren oder eine Anhörung der Polizei vorzunehmen. Das zieht die Bearbeitung in die Länge.
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Hierzu noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an. Gern unterbreiten wir Ihnen ein passendes Angebot.