Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Straßenverkehrsbehördliche Anordnung - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Mit der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung zum Wunschparkplatz für Ihren Umzugs-LKW Die Straßenverkehrsbehörde erteilt Ihnen bei größeren Vorhaben, bei dem Sie für Ihr Fahrzeug eine Sondernutzungsfläche (gesonderten Parkplatz) benötigen, eine straßenverkehrsbehördliche Anordnung. Dazu stellen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Im Anschluss daran erhalten Sie die Anordnung per Fax oder E-Mail zugeschickt. Diese Genehmigung benötigen Sie, um Halteverbotsschilder aufstellen zu dürfen.