Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Parkplatz für Anlieferung - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Ja, Sie können sich einen Parkplatz für Ihre Anlieferung sichern! Sie können einen Parkplatz für eine besondere (zeitaufwendige, sperrige) Anlieferung frei halten lassen. Dazu müssten Sie lediglich früh genug bei Ihrem Bezirksamt einen Antrag dazu einreichen und Ihr Vorhaben begründen. Wenn durch die Anlieferung die Befahrbarkeit der Straße nicht eingeschränkt wird, wird Ihr Antrag in der Regel genehmigt werden. Ihre Spedition oder Ihr Lieferant wird Ihnen dankbar sein, denn dadurch ersparen Sie weite Transportwege.