Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Halteverbot - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Das Halteverbot und seine Definition Unter dem Begriff Halteverbot (amtlich: Haltverbot) versteht man die Untersagung des Haltens oder Parkens eines Fahrzeugs innerhalb der beschilderten Zone.