Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Eingeschränktes Halteverbot - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Eingeschränktes Halteverbot? So verhalten Sie sich richtig! Im Gegensatz zum absoluten Halteverbot, ist es erlaubt, in einem eingeschränkten Halteverbot maximal drei Minuten zu halten, z.B. zum Ein- und Aussteigen von Fahrgästen. Beim Be- und Entladen darf man sogar länger dort stehen, man muss aber auch dafür sorgen, dass das Vorhaben so schnell wie möglich erledigt wird. Die amtliche Bezeichnung des Verkehrszeichens lautet: Z286 StVO. Lesen Sie hier, wie man das eingeschränkte und absolute Haltverbot unterscheidet.