Lexikon mit Begriffserklärungen für das Thema Halteverbotszonen A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle Angaben ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Begriffserklärungen stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar und dienen lediglich zu ihrer Information. DEUTSCHLANDWEIT! Seit 2009 bieten wir nun in über 4500 Orten Deutschlands Halteverbotszonen für Firmen und Private an. Absperrung für Container - Einfach erklärt im Halteverbot123 - Lexikon Die Absperrung für den Container sichert Ihnen einen optimalen Abstellort Eine Absperrung für den Container mittels Halteverbotszone ist besonders ratsam, da sonst alle Parkplätze bei der Ankunft des LKWs und des Containers belegt sein könnten. Um einen Container im Straßenverkehr auf öffentlichen Parkplätzen abstellen zu dürfen bedarf es einer Genehmigung seitens der Stadt. In der Regel genehmigt das die Stadt relativ zügig, aber die Halteverbotsschilder müssen 3-4 Tage (je nach Stadt) vor dem Tag der Gültigkeit aufgestellt werden, damit die Nachbarschaft sich auch auf Ihr Vorhaben einstellen kann und vorgewarnt ist. Sie benötigen zwei unterschiedliche Genehmigungen, eine für die Halteverbotszone, die zweite für die Erlaubnis der Aufstellung des Containers. Letztere hat meist der Containeraufsteller in Form einer Jahresgenehmigung für Sie schon parat. Bestellen Sie bitte daher Ihre Absperrung für ihren Container mit einer Vorlaufzeit von wenigstens 7-8 Werktagen. Da es sonst zeitlich knapp werden könnte, und die rechtzeitige Aufstellung zwingend notwendig ist, um die rechtmäßige Gültigkeit der Zone zu gewährleisten. Das Einholen der Genehmigung und das Aufstellen der Halteverbotszone kann Halteverbot123 für Sie gerne kostengünstig übernehmen. Es ist preiswerter und einfacher als es selber zu bewerkstelligen.