Sie beabsichtigen, eine Baumaßnahme in Berlin durchzuführen, die öffentlich genutztes Gelände ganz oder zeit/teilweise in Anspruch nimmt? Selbstverständlich sind dazu Bestimmungen einzuhalten, die in Berlin durch die bezirklichen Anordnungsbehörden definiert und überwacht werden. Hier muss, der Adresse der Baustellensicherung in Berlin entsprechend, die Baumaßnahme angezeigt und die gewünschte Genehmigung zur Baustellenabsicherung eingeholt werden.
Klärung des Bedarfes der Baustellenabsicherung in Berlin
Egal, ob es um eine kurzzeitige, zeitlich begrenzte Absperrung für An- und Abtransporte, um eine Wanderbaustelle zur Fahrbahnmarkierung oder um eine permanent abzusichernde Baustelle geht, es müssen stets die Einschränkungen für alle betroffenen Verkehrsteilnehmer bedacht und soweit wie möglich minimiert werden. Jede Maßnahme wird immer auf seine eventuelle Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im öffentlichen Berliner Verkehrsraum bewertet.
Die Genehmigung ist nicht alles!
Es wird von den Behörden ein einzuhaltendes Maßnahmenpaket vorgegeben. Dementsprechend müssen die genehmigten Abschnitte beschildert und abgesichert werden.
Weiterhin sind flankierende Maßnahmen einzuhalten. Notwendig ist eine rechtzeitige Information für Anlieger und Verkehrsteilnehmer. Mögliche Beeinträchtigungen sollten im Vorfeld so mit den Anliegern geklärt werden, dass ein weitestgehender Verkehrsfluss trotz der Baustellensicherung in Berlin gesichert ist. Solche Sicherungsmaßnahmen müssen frühzeitig angemeldet werden. Für den Erhalt dieser Genehmigungen sind in Berlin unterschiedliche bezirkliche Behörden zuständig.
Für diese Bezirke Berlins ist das Ordnungsamt zuständig:
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Marzahn-Hellersdorf
- Pankow
- Spandau
Für diese Bezirke Berlins ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig:
- Lichtenberg
- Mitte
- Neukölln
- Tempelhof-Schöneberg
In folgenden Bezirken Berlins ist derzeit die Straßenverkehrsbehörde zuständig:
- Reinickendorf
- Steglitz-Zehlendorf
- Treptow-Köpenick
Im Vorfeld zu klären sind die benötigten Zeiten für die Verkehrssicherung innerhalb der gesamten Bauzeit. Gibt es die Möglichkeit, nach einzelnen Be- und Endladetätigkeiten den Verkehrsraum wieder freizugeben? Eine Sperrung des Verkehrsraumes während der gesamten Bauzeit hat nur bei nachgewiesener, absoluter Notwendigkeit Aussicht auf Erfolg der Genehmigung.
Achtung!
Provisorische selbstgebaute Absicherungen einer Baustelle, etwa durch Flatterband oder oder Möbel sind natürlich untersagt, auch wenn eine Genehmigung vorliegt. Sie müssen von anderen Verkehrsteilnehmern nicht beachtet werden und können Bußgeld nach sich ziehen. Es müssen immer die in der Genehmigung ausgewiesenen Verkehrszeichen gemäß STVO eingesetzt werden.
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